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Mai 2025

Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 05/2025

17.04.20251 Min. Lesedauer

| Im Monat Mai 2025 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: |

Steuertermine (Fälligkeit):

  • Umsatzsteuer (Monatszahler): 12.5.2025
  • Lohnsteuer (Monatszahler): 12.5.2025
  • Grundsteuer:15.5.2025
  • Gewerbesteuer: 15.5.2025

Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.5.2025 für die Umsatz- und Lohnsteuer und am 19.5.2025 für die Grund- und Gewerbesteuer. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):

Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Mai 2025 am 27.5.2025.

AUSGABE: WCR 5/2025, S. 0 · ID: 50383416

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