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BeschäftigtendatenschutzAuskünfte über Ex-Mitarbeiter an deren neuen Arbeitgeber: So sind Sie auf der sicheren Seite!

Abo-Inhalt11.01.20231343 Min. LesedauerVon RA, FA MedR, ArbR und HGR, Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Hagen

| Dürfen Sie als Arbeitgeber andere (potenzielle) Arbeitgeber vor Ihren ehemaligen Mitarbeitern warnen? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz sagt Ja – aber nur bei berechtigtem Interesse (Urteil vom 05.07.2022, Az. 6 Sa 54/22). Allgemeine Kriterien für ein berechtigtes Interesse an Auskünften definierte das Gericht allerdings nicht. Praxischefs sollten daher die Tipps in diesem Beitrag beherzigen, bevor sie zum Hörer greifen und mit dem neuen Chef ihres Ex-Mitarbeiters telefonieren. |

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AUSGABE: ZP 2/2023, S. 9 · ID: 48768793

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