Arbeitsrecht
Weniger „Chefarzterfahrung“ als im Bewerbungsgespräch angegeben ist keine arglistige Täuschung
Wer sich als ärztlicher Direktor bewirbt, hat im Bewerbungsverfahren bessere Chancen, wenn er Führungserfahrung angibt. Wird ein Arzt aufgrund dieser Angaben eingestellt und stellt sich während seiner Tätigkeit heraus, dass die ...