Mai 2024
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Rechtsprechung„Zeig dein schönstes Lächeln mit …“ – wenn Werbung gegen Berufsrecht verstößt
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| Die Werbung eines Zahnarztes, die mit reißerischen bzw. marktschreierischen Mitteln ausschließlich auf einen Anbieter hinweist und allein die Vorzüge dessen Produkts hervorhebt, ist übermäßige anpreisende Fremdwerbung. Damit wird der Eindruck erweckt, dass sich der Zahnarzt bei seiner Therapieentscheidung durch sachfremde Erwägungen in Form finanzieller Vorteile leiten lässt. So das Berufsgericht für Heilberufe Münster, das den Rahmen berufsrechtlich zulässiger Werbung durch die gerügten Werbeaussagen für überschritten hielt (Beschluss vom 19.06.2023, Az. 18 K 3561/21.T). |
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AUSGABE: ZP 5/2024, S. 3 · ID: 49984646
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