Fortbildungskosten
Rückzahlungsklausel mit Kündigungspassus „vom Arbeitnehmer zu vertretende Gründe“ ist unwirksam
Die Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung benachteiligt Mitarbeiter unangemessen und ist unwirksam, wenn sie an eine Kündigung aus „vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen“ anknüpft. Nach Auffassung des ...