SteuertickerWichtiges vom BMF, zu Verfahren beim BFH & vieles mehr auf den Punkt gebracht
Der „Steuerticker“ bietet Ihnen Monat für Monat einen kompakten Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen, BMF-Schreiben, geplante Gesetzesänderungen und vieles mehr.
Überblick — Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
Beim BFH: Hat eine Flugbegleiterin eine erste Tätigkeitsstätte? Die erste Tätigkeitsstätte einer Flugbegleiterin befindet sich an dem Flughafen, der ihr als Heimatbasis zugewiesen wurde. Ein Flughafen ist in seiner Gesamtheit einschl. der Parkpositionen der Flugzeuge und der geparkten Flugzeuge als ortsfeste betriebliche Einrichtung anzusehen. Dementsprechend werden Tätigkeiten des Flugpersonals in den am Boden befindlichen Flugzeugen auf dem Flughafen und damit in der ortsfesten betrieblichen Einrichtung erbracht, so das FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 18.09.2025, Az. 14 K 14094/23, Abruf-Nr. 251406). Das letzte Wort hat hier der BFH. Das Az. beim BFH lautet: VI R 17/25. |
Musterprozesse beim BFH: War der Grundfreibetrag 2023 verfassungswidrig zu niedrig? Beim BFH sind zwei Revisionsverfahren anhängig, ob der Grundfreibetrag nach § 32a EStG im Jahr 2023 verfassungsgemäß war. Die beiden Musterprozesse werden beim BFH unter den Az. III R 41/25 und III R 42/25 geführt. |
Beim BFH: Besteuerung von in Luxemburg steuerfreien Überstundenvergütungen Sind in Luxemburg gezahlte und dort vollständig einkommensteuerfrei behandelte Überstundenvergütungen sowie -zuschläge bei einem in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer in Deutschland als steuerbare und steuerpflichtige Einnahmen nach § 19 EStG zu erfassen, um sog. weiße Einkünfte (doppelte Nichtbesteuerung) zu vermeiden? Das muss der BFH unter dem Az. VI R 16/25 prüfen. Das FG Rheinland-Pfalz hat in der Vorinstanz entschieden, dass die in Luxemburg steuerfreie Überstundenvergütung in Deutschland aufgrund der Anwendung der Rückfallklausel des Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA Lux 2012 i. d. F. vom 23.04.2012 i. V. m. § 50d Abs. 9 S. 4 EStG zu versteuern ist (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.10.2025, Az. 1 K 1053/25, Abruf-Nr. 251944). |
Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer für einen befristeten Zeitraum von nicht mehr als 48 Monaten an seine inländische Betriebsstätte, ohne hierzu einen lokalen Arbeitsvertrag abzuschließen, begründet der Arbeitnehmer an dieser betrieblichen Einrichtung für die Dauer der Entsendung keine erste Tätigkeitsstätte (FG Niedersachsen, Urteil vom 14.05.2025, Az. 9 K 94/23, Abruf-Nr. 251920, rechtskräftig). |
Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs: BMF aktualisiert Gesamtübersicht zum 01.01.2026 Arbeitgeber, die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, können die höheren Lebenshaltungskosten im Ausland durch Zahlung eines Kaufkraftzuschlags steuerfrei abgelten. Für einige Dienstorte wurden die Kaufkraftzuschläge zum 01.01.2026 neu festgesetzt. Das BMF hat die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge entsprechend ergänzt (BMF, Schreiben vom 02.01.2026, Az. IV C 5 – S 2341/00026/004/005, Abruf-Nr. 252007). |
Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flügen Gewähren Luftfahrtunternehmen ihren Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt Flüge, ist der geldwerte Vorteil daraus zu versteuern. Für die Bewertung gelten besondere Regeln. Ein aktueller koordinierter Ländererlass regelt die Bewertung für 2026 und 2027 (gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 05.11.2025, Az. S 2334, Abruf-Nr. 251565). |
AUSGABE: LGP 2/2026, S. 66 · ID: 50645234