Vermietung und VerpachtungWerbungskostenabzug nach Mieterauszug und späterer Selbstnutzung
Steht eine bislang vermietete Wohnung nach dem Auszug des Mieters leer, sind danach anfallende Aufwendungen (z. B. Renovierungs- und Instandsetzungskosten) grundsätzlich als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar, sofern die Wohnung im Anschluss – selbst bei längerem Leerstand – wieder vermietet wird. Doch wie sieht es aus, wenn es trotz geplanter Vermietung letztlich zur Eigennutzung durch den Eigentümer kommt? Unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung wird gezeigt, unter welchen Voraussetzungen ein Werbungskostenabzug dennoch möglich ist.
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AUSGABE: MBP 2/2026, S. 30 · ID: 50647836