VerbraucherverträgeWirksamkeit eines im Internet geschlossenen Maklervertrags
Ein Maklervertrag zwischen gewerblichem Makler und Verbraucher ist ein Verbrauchervertrag nach § 310 Abs. 3 BGB, auf §§ 305 ff. BGB mit der AGB-Kontrolle anzuwenden sind. Wird ein solcher Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen, sind zusätzlich die Grundsätze bei Verbraucherverträgen (§ 312 ff. BGB) und hierbei insbesondere die besonderen Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern zu beachten (§§ 312i ff. BGB).
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AUSGABE: MK 2/2026, S. 35 · ID: 50670057