InformationsfreiheitsgesetzOVG Münster: Stiftung Haus der Geschichte muss Auskunft über die Verkäufer des Schabowski-Zettels geben
Ein Journalist hat einen Anspruch darauf, zu erfahren, von wem die Stiftung den Schabowski-Zettel gekauft hat. Das Presserecht wiegt schwerer als die zugesagte Anonymität. Das hat das OVG Münster entschieden. Das hat zur Folge: Die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland muss einem Journalisten Auskunft über die Namen des Erst- und Zweitverkäufers des sog. Schabowski-Zettels geben (OVG Münster, Urteil vom 16.12.2025, Az. 15 A 750/22).
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AUSGABE: SB 2/2026, S. 22 · ID: 50680999