Stiftungsrecht
Das gilt für Notmaßnahmen zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Stiftung
Seit der am 01.07.2023 in Kraft getretenen Stiftungsrechtsreform kann die Stiftungsbehörde in dringenden Fällen Notmaßnahmen nach Maßgabe von § 84c BGB erlassen, wenn einem Stiftungsorgan Mitglieder fehlen, ohne die das Stiftungsorgan ...