LackierkostenAG Bitburg: Kein Anspruch des Versicherers auf Offenlegung der Lackierer-Rechnung
Und wieder hat ein Versicherer erfolglos versucht, die Offenlegung der Subunternehmerrechnung des Lackierers bei der Werkstatt zu erzwingen. Die Argumente des AG Bitburg gelten sowohl im Regressverfahren wie auch bei der Durchsetzung des Schadenersatzanspruchs.
Der Weg über Einsicht in Urkunden nach § 810 BGB ist verschlossen
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AUSGABE: UE 2/2026, S. 12 · ID: 50672425