Reparaturkosten/LackierkostenAG Bitburg zu in der Rechnung nicht detailliert aufgeschlüsselten Lackierkosten
Immer wieder gibt es in der Schadenregulierung Probleme, wenn die Lackierkosten in der Rechnung der Werkstatt ohne detaillierte Aufschlüsselung nur mit dem Gesamtbetrag beziffert werden. In den Fällen, in denen der Gesamtbetrag weitgehend mit der Lackierkosten-Prognose im Schadengutachten übereinstimmt, hält das aber der laienhaften Überprüfung durch den Geschädigten stand („Werkstattrisiko“). Da hilft auch kein Einwand einer laienerkennbaren Fehlerhaftigkeit. Denn das ist werkvertraglich nicht fehlerhaft, so das AG Bitburg.
Das BGB kennt keine Pflicht zur Aufschlüsselung der Rechnung
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AUSGABE: UE 2/2026, S. 13 · ID: 50672489