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AusfallschadenStatt gebrauchtem Neuwagen angeschafft: LG Regensburg präzisiert Ersatzbeschaffung

Abo-Inhalt23.01.20262 Min. Lesedauer IWW Institut

Es ist nicht selten, dass aus Anlass eines Totalschadens nicht zu einem Ersatzfahrzeug ähnlichen Alters und ähnlicher Laufleistung gegriffen wird. Stattdessen wird oft ein deutlich jüngerer Gebrauchter oder – wie im Fall des LG Regensburg – ein Neuer angeschafft. Das führte dort wegen der für die lange Lieferzeit (nur teilweise erfolgreich) geltend gemachten Entschädigung für den Nutzungsausfall zu Grundsatzdiskussionen.

Der Streit um den Begriff „Ersatzbeschaffung“

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AUSGABE: UE 2/2026, S. 14 · ID: 50684422

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