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VertragsarztwesenEntbudgetierung = Abrechnungseldorado?

Abo-Inhalt03.02.20263 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht Dr. Babette Christophers LL.M., Münster, aesculaw.de

Die hausärztlichen Honorarbudgets sind zum großen Teil weg. Nach über 30 Jahren Budgetierung erhalten die Hausärzte seit dem 01.10.2025 nahezu alle Untersuchungen und Behandlungen in voller Höhe vergütet. Die Entbudgetierung betrifft alle allgemeinen hausärztlichen Leistungen des EBM-Kapitels 3 und die hausärztlichen Hausbesuche (EBM-Nrn. 01410 bis 01413 sowie 01415). Sie werden ohne Mengenbegrenzung zum „EBM-Preis“ bezahlt. Trotz der Entbudgetierung sind die gängigen Kontrollinstrumente wie die Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Plausibilitätsprüfung im Hinterkopf zu behalten.

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AUSGABE: AAA 2/2026, S. 5 · ID: 50669984

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