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UmsatzsteuerDifferenz- oder Regelbesteuerung: So rechnen Sie richtig um

Abo-Inhalt15.01.20263 Min. LesedauerVon Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, FIFU – Fachwerk Institut für Umsatzsteuer, Dortmund/Düsseldorf

Auch wenn für ein GW-Geschäft die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung vorliegen, muss Ihr Autohaus diese besondere Besteuerungsform nicht anwenden. Sie können die Differenzbesteuerung „abwählen“ (ASR 12/2024, Seite 19). ASR zeigt, wie Sie in diesem Fall umrechnen.

Option zur Regelbesteuerung ist möglich

Ihr Autohaus kann bei jeder Lieferung auf die Differenzbesteuerung verzichten (sog. Option zur Regelbesteuerung, § 25a Abs. 8 S. 1 UStG). Dieser Verzicht hat zur Folge, dass auf die Fahrzeuglieferung die allgemeinen Vorschriften des UStG anzuwenden sind (Abschn. 25a. 1 Abs. 8 S. 5 UStAE). Damit gelten insbesondere die Bemessungsgrundlagen nach § 10 UStG und der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG.

Wichtig — Dem Ausschluss der Option für den Fall der Besteuerung nach der Gesamtdifferenz (§ 25a Abs. 4 UStG) kommt im Kfz-Handel wegen der Preis-obergrenze (500 Euro) keine Bedeutung zu.

Die Regelbesteuerung kann auch bei Verkäufen an Nichtunternehmer angewandt werden.

Wo die Regel- und wo die Differenzbesteuerung sinnvoll ist

Regel- und Differenzbesteuerung unterscheiden sich – grob betrachtet – dadurch, dass die Bemessungsgrundlage bei der

  • Regelbesteuerung das Gesamtentgelt und
  • bei der Differenzbesteuerung nur ein Teil des Entgelts ist.

Absolut betrachtet führt die Regelbesteuerung immer zu einem höheren Bruttokaufpreis (Zahlbetrag). Damit ist die Regelbesteuerung nur dann von Vorteil, wenn ein Teil des Kaufpreises dem Kunden über den Vorsteuerabzug vom Finanzamt wieder erstattet wird, weil der Kunde Unternehmer ist.

Beispiel

Autohaus A kauft von einem Privatkunden einen 1 ½ Jahre alten Mercedes-Benz AMG GT R Roadster mit Kilometerstand 11.000 zum Preis von 135.000 Euro an. Ein echtes „Schnäppchen“ für das Autohaus; es wird erwartet, das Fahrzeug mit einem Rohgewinnaufschlag von 28.000 Euro weiterverkaufen zu können. Das Fahrzeug erfüllt die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung. A vergleicht in einer Kalkulation des Verkaufspreises die Werte bei der Differenzbesteuerung und bei der Regelbesteuerung.

Vergleichende Kalkulation

Differenzbesteuerung

Regelbesteuerung

Einkaufspreis

135.000 Euro

135.000 Euro

+ Rohgewinnaufschlag

28.000 Euro

28.000 Euro

= Nettoverkaufspreis

163.000 Euro

163.000 Euro

+ USt 19 % auf ...

  • Marge von 28.000 Euro

5.320 Euro

  • Nettoverkaufspreis von 163.000 Euro

30.970 Euro*

= Verkaufspreis

168.320 Euro

193.970 Euro*

* = zusätzlicher Rechenschritt

Ergebnis:

  • Im Beispielsfall muss beim Verkauf des Wagens der zum Vorsteuerabzug berechtigte Geschäftskunde bei Anwendung der Differenzbesteuerung 168.320 Euro bezahlen und ist mit diesem Betrag mangels Vorsteuerabzug endgültig belastet. Bei Regelbesteuerung muss der Geschäftskunde zunächst 193.970 Euro bezahlen, bekommt aber die Vorsteuern in Höhe von 30.970 Euro erstattet und ist so endgültig mit nur 163.000 Euro belastet. Bei Anwendung der Regelbesteuerung spart der Geschäftskunde damit – im Vergleich zur Differenzbesteuerung – die Umsatzsteuer auf die Marge: 28.000 Euro x 19 Prozent = 5.320 Euro.
  • Der Privatkunde ist immer mit dem Verkaufspreis auch endgültig belastet. Daher zeigt das Beispiel, dass hier die Differenzbesteuerung die günstigere Alternative ist. Das gilt auch für Geschäftskunden, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Folgerungen für das Tagesgeschäft

Für Sie heißt das: Sinn macht die Regelbesteuerung ausschließlich im Geschäftskundengeschäft, wenn der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Im Privatkundengeschäft sollte – wo immer möglich – differenzbesteuert werden. Vorteilhaft ist die Differenzbesteuerung auch bei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Geschäftskunden wie z. B. Humanmedizinern, Banken, Kleinunternehmern, Versicherungsvermittlerbetrieben oder Versicherungen. Wichtig ist, dass Sie die Prüfung „Differenz- oder Regelbesteuerung?“ nicht nur für Inlands-, sondern auch für EU- und Non-EU-Geschäfte durchführen.

Checkliste — Wann Differenz- oder Regelbesteuerung vorteilhafter ist

Differenzbesteuerung

Regelbesteuerung

Verkauf im Inland: Privatkundengeschäft

Verkauf im Inland: Geschäftskundengeschäft

Verkauf in EU: Privatkundengeschäft

Verkauf in EU: Geschäftskundengeschäft

Verkauf in Non-EU-Land: Privatkundengeschäft

Verkauf in Non-EU-Land: Non-EU/Geschäftskundengeschäft

Einkauf: „Händler-Händler“ für ein differenzbesteuertes Geschäft

Einkauf: „Händler-Händler“ für ein regelbesteuertes Geschäft

Weiterführender Hinweis
  • Beitrag „Differenz- oder Regelbesteuerung: So üben Sie Ihr Wahlrecht richtig aus“, ASR 12/2024, Seite 19 → Abruf-Nr. 50222253

AUSGABE: ASR 2/2026, S. 10 · ID: 50669483

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