Leserforum
Für die Zweigstelle ist kein weiteres beA-Postfach erforderlich!
Die Begriffe „Zweigstelle“ und „weitere Kanzlei“ sind sauber auseinanderzuhalten. Leser haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass dies in unserem Beitrag in AK 25, 57 nicht deutlich genug war. Dieser bezog sich auf eine weitere ...