Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

LeserforumFür die Zweigstelle ist kein weiteres beA-Postfach erforderlich!

Abo-Inhalt28.05.20254 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz)

| Die Begriffe „Zweigstelle“ und „weitere Kanzlei“ sind sauber auseinanderzuhalten. Leser haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass dies in unserem Beitrag in AK 25, 57 nicht deutlich genug war. Dieser bezog sich auf eine weitere Kanzlei und nicht auf eine Zweigstelle |

Gemäß § 27 Abs. 2 BRAO besteht die Möglichkeit, neben der (Zulassungs-) Kanzlei eine oder mehrere Zweigstellen und/oder eine oder mehrere weitere Kanzleien zu errichten.

AUSGABE: AK 6/2025, S. 96 · ID: 50424942

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte