Dez. 2024
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HaftungsrechtEin „grober Behandlungsfehler“ führt nicht zwingend zur Haftung!
Abo-Inhalt27.11.20242 Min. LesedauerVon RA, FA MedR und Zahnarzt Dr. Stefan Droste, LL.M., Kanzlei am Ärztehaus, Münster
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| Trotz eines in einem Haftungsprozess festgestellten „groben Behandlungsfehlers“ hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln die Klage der Patientin gegen den Zahnarzt abgewiesen (Urteil vom 26.06.2024, Az. 5 U 151/22). |
Der Fall
AUSGABE: ZP 12/2024, S. 5 · ID: 50223279
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