Unterbringung
Durchgehende Zwangsbehandlung setzt vorherige externe Begutachtung voraus
Das Gericht muss nach § 329 Abs. 3 FamFG einen externen Gutachter nur bestellen, wenn eine ärztliche Zwangsmaßnahme länger als zwölf Wochen ermöglicht wird. Kurzzeitige Unterbrechungen beeinflussen den Fristlauf nicht. Bei wiederholten ...