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BetriebsratDie Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten

Abo-Inhalt07.07.202569 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen

| Der Betriebsrat (BR) kann vom ArbG eine Freistellung von Anwaltskosten für die außer- und gerichtliche Durchsetzung von Rechten verlangen. Dies gilt auch, wenn der Beschluss, mit dem er den Anwalt beauftragt hat, zunächst unwirksam war. Voraussetzung ist, dass in einem späteren ordnungsgemäß gefassten Beschluss dieser Beauftragung ausdrücklich zugestimmt wird. |

Sachverhalt

AUSGABE: AA 7/2025, S. 116 · ID: 50459335

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