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BetreuerauswahlBetreuerauswahl: Der Schlüssel ist die Geeignetheit

Abo-Inhalt04.08.2025250 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen

| Ein zur Betreuung bereiter Angehöriger darf nur zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn er hierfür ungeeignet ist. Dabei sind nicht nur isolierte Vorfälle oder vergangenes Fehlverhalten heranzuziehen. Vielmehr ist eine Gesamtschau aller Umstände vorzunehmen, um die gegenwärtige Eignung zuverlässig zu beurteilen. Entscheidend ist die Fähigkeit und Bereitschaft des Angehörigen, die Wünsche und den mutmaßlichen Willen des Betreuten zu berücksichtigen und dementsprechend zu handeln. Das hat der BGH klargestellt. |

Sachverhalt

AUSGABE: FK 9/2025, S. 155 · ID: 50426717

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