Notarbeschwerdeverfahren
BGH: Lediglich 0,5-Verfahrensgebühr für Notarbeschwerdeverfahren
Bereits durch Beschluss vom 7.10.10 (RVG prof. 12, 37) hat der BGH entschieden, dass die in einem Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO entstehende Verfahrensgebühr sich nach Nr. 3500 VV RVG richtet und damit für Rechtsanwälte nur ...
