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UmsatzsteuerbefreiungDer Erbringungsort als Abgrenzungskriterium bei Leistungen im Gesundheitswesen

Abo-Inhalt23.04.20255 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover

| Kriterium für die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von § 4 Nr. 14 Buchstabe a und Buchstabe b UStG ist weniger die Art der Leistung als vielmehr der Ort ihrer Erbringung. Dieser Umstand ist z. B. für die Umsatzbesteuerung von Laborärzten praxisrelevant, aber auch für Leistungen im Bereich der Telemedizin. Der Beitrag betrachtet zunächst die Rechtsprechungsentwicklung zum Abgrenzungskriterium bei Laborärzten und nimmt dann eine Übertragung auf vergleichbare Fälle vor. |

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AUSGABE: PFB 5/2025, S. 131 · ID: 50282447

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