Kostenerstattung
Zufallsbefund während privater Endo rechtfertigt keine Erstattung durch die Krankenkasse
Eine nachträgliche Kostenerstattung für eine private Endodontie-Behandlung (AAZ 06/2024, Seite 2 ff.) durch die gesetzliche Krankenkasse ist nahezu ausgeschlossen. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich in diesem Rahmen pathologische ...