Zahnersatz
„Freischussregelung“ greift auch bei Lückenjahr in den letzten fünf Jahren vor Behandlungsbeginn
Bei der Genehmigung von Zahnersatzversorgungen müssen Krankenkassen den Festzuschuss in Höhe von 75 Prozent ausnahmsweise auch dann gewähren, wenn ein Lückenjahr in den letzten fünf Jahren vor der Behandlung besteht. Das geht aus zwei ...