Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

KostenerstattungZufallsbefund während privater Endo rechtfertigt keine Erstattung durch die Krankenkasse

Abo-Inhalt16.05.20254 Min. LesedauerVon RAin Meike Schmucker, LL. M., Münster

| Eine nachträgliche Kostenerstattung für eine private Endodontie-Behandlung (AAZ 06/2024, Seite 2 ff.) durch die gesetzliche Krankenkasse ist nahezu ausgeschlossen. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich in diesem Rahmen pathologische Zufallsbefunde ergeben, die keinen Einfluss darauf haben, dass die Privatbehandlung nicht als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) indiziert war. Eine Patientin, die von ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Kostenübernahme für privatzahnärztliche Leistungen verlangte und dies vor allem mit einem nachträglich festgestellten Zufallsbefund begründete, scheiterte mit ihrer Klage (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2023, Az. L 11 KR 3426/22). |

AUSGABE: AAZ 6/2025, S. 2 · ID: 50381110

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte