Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Welche Erklärungsfrist gilt für Steuerberater?
Bevollmächtigen sich Steuerberater selbst für ihre eigenen Steuererklärungen, ist fraglich, ob die Erklärungsfrist des § 149 Abs. 2 oder Abs. 3 AO gilt. Dazu ein Fall aus der Praxis: