ZwangsbehandlungBGH: Einwilligung des Betreuers für Off-Label- Zwangsbehandlung psychisch Kranker genügt
Abo-Inhalt03.02.20262 Min. LesedauerVon RA Lucas Augustyn, Voß & Partner, Münster, voss-medizinrecht.de
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Soll einem psychisch Kranken als Zwangsmaßnahme ein Medikament off label verabreicht werden, genügt es, wenn der rechtliche Betreuer in die Zwangsbehandlung (CB 10/2023, Seite 3) einwilligt (Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss von 07.05.2025, Az. XII ZB 361/24). Die Entscheidung stellt zwar klar, dass ein Off-Label-Use als Zwangsbehandlung grundsätzlich möglich ist, setzt aber eine gemeinsame Entscheidungsfindung von Arzt und Betreuer anhand einer medizinisch-wissenschaftlich konsentierten Grundlage voraus. Und genau da liegt das Problem.
BGH hält Zustimmung des Betreuers für ausreichend ...
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