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MinderjährigenschutzAlleinerziehende und Vermögensschutz zugunsten minderjähriger Kinder (Teil 1)

Abo-Inhalt02.02.202610 Min. LesedauerVon RA Dr. Hans Reinold Horst, Hannover/Solingen

Trennen sich die Eltern gemeinsamer minderjähriger Kinder, so besteht häufig aufseiten des alleinerziehenden Elternteils „wenig Neigung“, sich von dem Ex-Partner noch in Vermögensangelegenheiten der gemeinsamen Kinder hineinreden zu lassen. Das gilt insbesondere für den Todesfall des alleinerziehenden Elternteils. Hier besteht oft der Wunsch, die Kinder und deren Vermögen vor dem Zugriff des Ex-Partners zu schützen. Der Beitrag widmet sich dieser Frage anhand in der Praxis häufig anzutreffender Konstellationen, bei denen neben erbrechtlichen Überlegungen immer auch das Familienrecht eine wichtige Rolle spielt.

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AUSGABE: EE 2/2026, S. 33 · ID: 50652007

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