ErbscheinEinziehung eines Erbscheins wegen formeller Unrichtigkeit aufgrund geänderter Umstände
Das OLG Brandenburg (7.7.25, 3 W 151/24, Abruf-Nr. 252265) hat die Einziehung eines Erbscheins bestätigt, der nicht durch den Richter, sondern durch den Rechtspfleger erteilt worden ist.
Der verwitwete Erblasser hatte sechs Abkömmlinge. Nach seinem Tod hatte das Nachlassgericht im Jahr 2019 durch die Rechtspflegerin antragsgemäß einen Erbschein erteilt, der die sechs Kinder als Erben zu je 1/6 auswies.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: EE 2/2026, S. 22 · ID: 50695642