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EEErbrecht effektiv

UnfallversicherungBezugsberechtigung aus einer Unfallversicherung bleibt bei Ausschlagung einer Erbschaft bestehen

02.02.20262 Min. Lesedauer IWW Institut

Die Ausschlagung der Erbschaft beseitigt die Bezugsberechtigung aus einer Unfallversicherung des Erblassers nicht. Dies hat der BGH klargestellt.

Der Erblasser M hatte eine Unfallversicherung mit einer Todesfallleistung abgeschlossen. Als Bezugsberechtigte im Falle seines versicherten Unfalltodes hatte er seine „gesetzlichen Erben“ benannt. Nach dem Tod des M schlugen sämtliche gesetzlichen Erben die Erbschaft aus. Das Nachlassgericht bestellte einen Nachlasspfleger.

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AUSGABE: EE 2/2026, S. 21 · ID: 50695619

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