UnfallversicherungBezugsberechtigung aus einer Unfallversicherung bleibt bei Ausschlagung einer Erbschaft bestehen
Die Ausschlagung der Erbschaft beseitigt die Bezugsberechtigung aus einer Unfallversicherung des Erblassers nicht. Dies hat der BGH klargestellt.
Der Erblasser M hatte eine Unfallversicherung mit einer Todesfallleistung abgeschlossen. Als Bezugsberechtigte im Falle seines versicherten Unfalltodes hatte er seine „gesetzlichen Erben“ benannt. Nach dem Tod des M schlugen sämtliche gesetzlichen Erben die Erbschaft aus. Das Nachlassgericht bestellte einen Nachlasspfleger.
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AUSGABE: EE 2/2026, S. 21 · ID: 50695619
