Downloads allgemeinFormulierungsvorschlag für „Nutzungsrechte“ im Arbeitsvertrag
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Hinweis an Redaktion
Grundsätzlich kann ein ArbG mit seinem ArbN vertraglich vereinbaren, dass die ausschließlichen Nutzungsrechte an dessen Werken auf den ArbG übergehen. Diese müssen aber genau beschrieben werden. Hier finden Sie eine Musterformulierung.
ID: 50364610
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