Juli 2022
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Heilmittel-RichtlinieNagelkorrekturspangentherapie ab dem 01.07.2022 in mehr Fällen verordnungsfähig
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| Zum 01.07.2022 tritt eine Änderung bzw. Erweiterung der Heilmittelrichtlinie (HM-RL) in Kraft, die im Abschnitt II des Heilmittelkatalogs verortet ist: Das sind die „Maßnahmen der Podologischen Therapie“. Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 07.04.2022 umfasst eine ärztliche Verordnungsmöglichkeit der „Behandlung von eingewachsenen Nägeln mittels Nagelkorrekturspangen durch Podologinnen und Podologen“ zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). |
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AUSGABE: AAA 7/2022, S. 9 · ID: 48415985
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