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RechtsprechungCannabisverordnungen: Bundessozialgericht präzisiert die gesetzlichen Vorgaben
Abo-Inhalt13.12.20221294 Min. LesedauerVon RAin, FAin MedizinR und SozialR Babette Christophers LL.M., Münster
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| Mit dem am 10.03.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln erweitert. Ärztinnen und Ärzte können Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun in mehreren Urteilen klargestellt, wann eine Verordnung erfolgen kann und wann nicht (vier Urteile vom 10.11.2022, Az. B 1 KR 28/21 R, B1 KR 21/21 R, B 1 KR 19/22 R und B 1 KR 9/22). |
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AUSGABE: AAA 1/2023, S. 15 · ID: 48760067
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