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Jan. 2023

StrafrechtPraxisdurchsuchung unverhältnismäßig, nachdem EBM-Nr. 35110 zu Unrecht abgerechnet wurde

Abo-Inhalt12.10.20229578 Min. LesedauerVon RA, FA MedizinR Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg, Hamburg

| Es kommt vor, dass Arztpraxen aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses von der Polizei durchsucht werden. Der Schaden für die Arztpraxis ist enorm: Patienten werden möglicherweise abgeschreckt, zudem nehmen die Polizeibeamten häufig Unterlagen, manchmal auch Computer mit, was den Praxisbetrieb erheblich behindert. Deshalb sollten Sie eine Durchsuchung nach Möglichkeit verhindern oder – wenn dies nicht gelingt – darauf hinwirken, dass die Durchsuchung möglichst schnell beendet wird. Ein Arzt hatte sich erfolgreich gegen eine solche Durchsuchung gewehrt, da diese aufgrund des geringen Schadens vom Gericht als unverhältnismäßig eingestuft wurde (Landgericht [LG] Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.05.2022, Az. 12 Qs 24/22). |

Fall und Entscheidung

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AUSGABE: AAA 1/2023, S. 14 · ID: 48658068

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