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Arzneimittel-RichtlinieDie Bedeutung von Festbeträgen für die Verordnung von Arzneimitteln

Abo-Inhalt30.01.20243 Min. Lesedauer

| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt entsprechend seines gesetzlichen Auftrags in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) fest, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge festgesetzt werden können (§ 35 SGB V; § 42 der AM-RL). Festbeträge sind Erstattungsobergrenzen, die die Krankenkassen für bestimmte Arzneimittel zahlen. Diese Arzneimittelgruppen sowie die jeweiligen Vergleichsgrößen sind in Anlage IX der AM-RL aufgeführt. Die konkrete Festlegung der Festbetragshöhe erfolgt dann in einem gesonderten Verfahren beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV). Für Ärztinnen und Ärzte ist bei der Verordnung vor allem von Interesse, ob ein Festbetrag für ein Arzneimittel festgelegt ist, denn dann ist der Patient entsprechend zu informieren, sofern das verordnete Arzneimittel teurer ist. |

AUSGABE: AAA 2/2024, S. 13 · ID: 49864555

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