Arzneimittel-Richtlinie
Die Bedeutung von Festbeträgen für die Verordnung von Arzneimitteln
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt entsprechend seines gesetzlichen Auftrags in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) fest, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge festgesetzt werden können (§ 35 SGB V; § 42 der AM-RL). ...