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EBM 2024Neue EBM-Nrn. 01681 und 01682 zum Kinder- und Jugendschutz

Abo-Inhalt 09.01.2024 2 Min. Lesedauer

| Nach § 73c Sozialgesetzbuch (SGB) V sollen die KVen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz schließen. Sofern derartige Vereinbarungen bereits getroffen wurden – dies ist beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern der Fall –, können nahezu alle Vertragsärzte seit dem 01.01.2024 zwei neue EBM-Positionen berechnen, und zwar für die Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt (Nr. 01681) sowie für Fallbesprechungen mit dem Jugendamt (Nr. 01682). |

Nr. 01681 – Meldung von Anhaltspunkten

Ausgabe: 01/2024, S. 6 · ID: 49857114

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