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EBM 2024Schmerztherapeuten: Verlaufskontrolle der DiGA „somnio“ und „Vivira“ berechnungsfähig

Abo-Inhalt 03.01.2024 1 Min. Lesedauer

| Die Verlaufskontrolle und Auswertung bei der Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) „somnio“ (Ein- und Durchschlafstörungen) sowie bei der DiGA „Vivira“ (Rückenschmerzen bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule) kann seit dem 01.01.2024 auch von Fachärzten mit KV-Genehmigung für Schmerztherapie berechnet werden. Die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „somnio“ rechnen diese Schmerztherapeuten mit Nr. 30780 (Hausärzte: Nr. 01471), der DiGA „Vivira“ mit Nr. 30781 (Hausärzte: Nr. 01472) ab. Die Bewertung beträgt jeweils 64 Punkte (7,64 Euro), die Vergütung erfolgt extrabudgetär (AAA 11/2023, Seite 6). |

Ausgabe: 01/2024, S. 1 · ID: 49850029

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