März 2024
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GOÄ-Positionen im FokusNrn. 271 und 272 GOÄ: So rechnen Sie intravenöse Infusionen korrekt ab
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Hinweis an Redaktion
| Aus zahlreichen Arztpraxen erreichen uns regelmäßig Fragen zur Abrechnung von Infusionen nach der GOÄ. Dieser Beitrag gibt eine Übersicht über die Regelungen und enthält eine Checkliste für die korrekte Abrechnung. |
Inhaltsverzeichnis
- Die Berechnungsfähigkeit der Nrn. 271 und 272 GOÄ ist kompliziert geregelt
 - So können die Nrn. 271 und 272 GOÄ abgerechnet werden
 - Uhrzeit auf der Rechnung ist kein Muss, aber sinnvoll
 - Bei Abrechnungsausschluss der Nrn. 271 und 272 GOÄ ist die Nr. 261 GOÄ eine mögliche Alternative
 - Verbände nach Nr. 200 GOÄ sind neben Infusionen nicht berechnungsfähig
 - Vergessen Sie die Sachkosten nicht!
 
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AUSGABE: AAA 3/2024, S. 6 · ID: 49682454
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