21.02.2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe 21.02.2024 abgeschlossen.
GOÄ-Positionen im FokusNrn. 271 und 272 GOÄ: So rechnen Sie intravenöse Infusionen korrekt ab
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Aus zahlreichen Arztpraxen erreichen uns regelmäßig Fragen zur Abrechnung von Infusionen nach der GOÄ. Dieser Beitrag gibt eine Übersicht über die Regelungen und enthält eine Checkliste für die korrekte Abrechnung. |
Inhaltsverzeichnis
- Die Berechnungsfähigkeit der Nrn. 271 und 272 GOÄ ist kompliziert geregelt
- So können die Nrn. 271 und 272 GOÄ abgerechnet werden
- Uhrzeit auf der Rechnung ist kein Muss, aber sinnvoll
- Bei Abrechnungsausschluss der Nrn. 271 und 272 GOÄ ist die Nr. 261 GOÄ eine mögliche Alternative
- Verbände nach Nr. 200 GOÄ sind neben Infusionen nicht berechnungsfähig
- Vergessen Sie die Sachkosten nicht!
AUSGABE: AAA 3/2024, S. 6 · ID: 49682454
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion