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VertragsarztrechtCave: Vollständige Honorarkürzung bei fehlender ärztlicher Leitung im MVZ!

Abo-Inhalt 29.10.2024 4 Min. Lesedauer Von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Jan Moeck, Kanzlei D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, db-law.de

| Es ist eine notwendige Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung eines MVZ, dass dieses tatsächlich über eine ärztliche Leiterin oder einen ärztlichen Leiter verfügt. Leistungen, die von einem MVZ erbracht werden, das keinen ärztlichen Leiter hat, der die Betriebsabläufe tatsächlich steuert und sicherstellt, dass ärztliche Entscheidungen unabhängig von sachfremden Erwägungen getroffen werden, sind sachlich-rechnerisch zu berichtigen! Dies ist nach einer Entscheidung des Sozialgerichts (SG) München auch unabhängig davon, ob das MVZ weiter über eine Zulassung verfügt. Betroffen war ein zahnärztliches MVZ. Die Ausführungen des Gerichts lassen aber keine Zweifel daran, dass die Feststellungen auch für ärztliche MVZ gelten (Urteil vom 29.02.2024, Az. S 49 KA 5037/23). |

Ausgabe: 11/2024, S. 12 · ID: 50214386

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