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StrafrechtFalschangaben bei der KV-Abrechnung können Computerbetrug begründen

Abo-Inhalt01.10.20245 Min. LesedauerVon RA, FA MedizinR, Healthcare Compliance Officer Alexander Meyberg, LL.M., D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Düsseldorf, Berlin

| Wenn ein Arzt Leistungen über ein Abrechnungsportal der zuständigen KV abrechnet, die er nicht erbracht hat, so kann es sich um Computerbetrug durch die Verwendung unrichtiger Daten gemäß § 263a Abs. 1 Alt. 2 Strafgesetzbuch (StGB) handeln. Dies gilt auch dann, wenn die Daten in ein Programm eingegeben werden, das diese nicht prüft. Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth hat dies nun in seinem Eröffnungsbeschluss klargestellt (Beschluss vom 09.04.2024, Az. 12 KLs 112 Js 10426/22). |

AUSGABE: AAA 10/2024, S. 15 · ID: 50166381

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