AAAAbrechnung aktuell
Aktuell geöffnet
Ende der Ausgabe
StrafrechtFalschangaben bei der KV-Abrechnung können Computerbetrug begründen
Abo-Inhalt 01.10.2024 5 Min. Lesedauer Von RA, FA MedizinR, Healthcare Compliance Officer Alexander Meyberg, LL.M., D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Düsseldorf, Berlin, db-law.de
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Wenn ein Arzt Leistungen über ein Abrechnungsportal der zuständigen KV abrechnet, die er nicht erbracht hat, so kann es sich um Computerbetrug durch die Verwendung unrichtiger Daten gemäß § 263a Abs. 1 Alt. 2 Strafgesetzbuch (StGB) handeln. Dies gilt auch dann, wenn die Daten in ein Programm eingegeben werden, das diese nicht prüft. Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth hat dies nun in seinem Eröffnungsbeschluss klargestellt (Beschluss vom 09.04.2024, Az. 12 KLs 112 Js 10426/22). |
Inhaltsverzeichnis
Ausgabe: 10/2024, S. 15 · ID: 50166381
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit
Hinweis
PDF
Drucken
Zitieren
Mehr zu diesen Themen
Filter
Bereiche
- IWW
Formate
- Alle
Loading...
Loading...
Loading...