AAAAbrechnung aktuell
Aktuell geöffnet
Ende der Ausgabe
StrafrechtNiedergelassene Ärztin am Sanitätshaus-Umsatz beteiligt – Freiheitsstrafe ohne Bewährung!
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind gut beraten, ihre Kooperationen sorgfältig zu überprüfen. Andernfalls können sie sich der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und anderer Delikte strafbar machen. Einer niedergelassenen Ärztin wurde ihre Kooperation mit einem Sanitätshaus zum Verhängnis: Sie wurde wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt – ohne Bewährung (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 21.03.2024, Az. 3 StR 163/23). |
Ausgabe: 11/2024, S. 14 · ID: 50155691
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit
Hinweis
PDF
Drucken
Zitieren
Mehr zu diesen Themen
Filter
Bereiche
- IWW
Formate
- Alle
Loading...
Loading...
Loading...