VertragsarztrechtAbrechnungsbetrug! BGH klärt Pflichten der Vertragsärzte!
| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit dem Tatbestand des Betrugs durch einen Vertragsarzt beschäftigt und kommt zu dem Ergebnis, dass das Tatbestandsmerkmal der Täuschung erfüllt ist, wenn der Vertragsarzt nicht berechtigt war, seine tatsächlich erbrachten und abrechnungsfähigen Leistungen gegenüber der KV abzurechnen (Urteil des BGH vom 02.10.2024, Az. 1 StR 156/24). |
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AUSGABE: AAA 3/2025, S. 15 · ID: 50303669
