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Praxisführung/DigitalisierungTelemedizin 2025: Neue Anlage zum BMV–Ärzte bringt neue Regeln für die Videosprechstunde
| KBV und Krankenkassen haben sich auf neue Regelungen bei der Durchführung von Videosprechstunden verständigt. In einer neuen Anlage 31c zum Bundesmantelvertrag(BMV)–Ärzte mit dem Titel „Vereinbarung über die Anforderungen für die Sicherung der Versorgungsqualität von telemedizinischen Leistungen gemäß § 87 Abs. 2o SGB V“ (bei der KBV online unter iww.de/s12523) werden detaillierte Vorgaben zur Durchführung von Videosprechstunden und zur Durchführung von Telekonsilen festgelegt. Mit der Vereinbarung wird der Auftrag im „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens vom 22.03.2024 – Digital-Gesetz“ umgesetzt, wonach Qualitätsvorgaben für die Videosprechstunde und die Anschlussversorgung festzulegen sind. Die neuen Regelungen gelten überwiegend bereits ab dem 01.03.2025. |
AUSGABE: AAA 3/2025, S. 7 · ID: 50333291