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VertragsarztrechtKeine Mitwirkung ist (meist) auch keine Lösung

Abo-Inhalt 06.02.2025 4 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht Constanze Barufke-Haupt, D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, München

| Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) prüfen die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnung in der vertragsärztlichen Versorgung. Aus diesem Grund finden Ärzte nicht selten Schreiben ihrer KV im Briefkasten mit der Bitte, zu bestimmten Sachverhalten Stellung zu nehmen und ggf. Behandlungsdokumentationen oder andere Dokumente zu übersenden. Dass das Ignorieren solcher Schreiben keine gute Idee ist und teuer werden kann, zeigt ein Fall aus Brandenburg (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2024, Az. L 7 KA 28/24 B ER). |

AUSGABE: AAA 2/2025, S. 12 · ID: 50286245

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