05.02.2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe 05.02.2025 abgeschlossen.
EBM & GOÄSensibilitätsprüfung der Füße als DMP-Teilleistung oder gemäß Nr. 5 GOÄ berechenbar
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Frage: „Gibt es im EBM und in der GOÄ eigenständige Abrechnungspositionen für die Sensibilitätsprüfung der Füße mittels Fußpulsen?“ |
Antwort: Gemäß den Disease-Management-Programmen (DMP) für Diabetes Mellitus Typ 1 und Typ 2 sind die Füße des Patienten mindestens einmal jährlich zu untersuchen. Die Beschreibung dazu lautet: „Inspektion der Füße einschließlich klinischer Prüfung auf Neuropathie und Prüfung des Pulsstatus“. In den DMPs wird diese Untersuchung als Teilleistung des jeweiligen Leistungskomplexes vergütet. Nun stellt sich die Frage, inwieweit auch außerhalb dieser DMPs eine Sensibilitätsprüfung der Füße berechnungsfähig ist.
AUSGABE: AAA 2/2025, S. 11 · ID: 50264999
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion