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EBM & GOÄSensibilitätsprüfung der Füße als DMP-Teilleistung oder gemäß Nr. 5 GOÄ berechenbar

Abo-Inhalt 04.02.2025 2 Min. Lesedauer Von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

| Frage: „Gibt es im EBM und in der GOÄ eigenständige Abrechnungspositionen für die Sensibilitätsprüfung der Füße mittels Fußpulsen?“ |

Antwort: Gemäß den Disease-Management-Programmen (DMP) für Diabetes Mellitus Typ 1 und Typ 2 sind die Füße des Patienten mindestens einmal jährlich zu untersuchen. Die Beschreibung dazu lautet: „Inspektion der Füße einschließlich klinischer Prüfung auf Neuropathie und Prüfung des Pulsstatus“. In den DMPs wird diese Untersuchung als Teilleistung des jeweiligen Leistungskomplexes vergütet. Nun stellt sich die Frage, inwieweit auch außerhalb dieser DMPs eine Sensibilitätsprüfung der Füße berechnungsfähig ist.

AUSGABE: AAA 2/2025, S. 11 · ID: 50264999

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