EBM 2025Mehr Videosprechstunden bei unbekannten Patienten – bisherige Obergrenze gekippt
| Arztpraxen können nun doch mehr Videosprechstunden bei unbekannten Patienten durchführen und abrechnen. Eine noch junge Regelung, die eigentlich seit dem 01.04.2025 gelten sollte, wurde aufgehoben und durch großzügigere Limits ersetzt – offenbar auf Wunsch des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und mit Unterstützung durch Videodienstleister. |
Alte Regelung: Max. 30 Prozent aller unbekannten Patienten
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AUSGABE: AAA 8/2025, S. 2 · ID: 50483264
