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Aug. 2025

PlausibilitätsprüfungZu viele Doppelbehandlungsfälle: Vertragsarzt muss 83.300 Euro Honorar zurückzahlen

Abo-Inhalt08.08.202579 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Jan Moeck, Kanzlei D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

| Ein sogenannter „Missbrauch der Kooperationsform“ ist bei einer fachgruppengleichen Praxisgemeinschaft anzunehmen, wenn das Aufgreifkriterium von 20 Prozent gemeinsamer Patienten in mehreren Quartalen teils erheblich überschritten wird und dabei in einer Vielzahl von Fällen (Blanko-)Überweisungen an den Praxispartner ohne Angabe des konkreten Überweisungsgrundes stattfinden, Versichertenkarten regelmäßig bei beiden Praxispartnern am selben Tag eingelesen werden und gegenseitige Vertretungen „auf Zuruf“ stattfinden (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.09.2024 (Az. L 7 KA 4/23). |

AUSGABE: AAA 8/2025, S. 13 · ID: 50488473

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